Ihr Weg in die Praxis

Psychotherapie ist eine Leistung, welche zu 100%, d.h. für Sie zuzahlungsfrei, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Freie Termine für die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde werden von uns an den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung gemeldet, wo Sie unter der Rufnummer 116 117 oder durch die entsprechende App diese Termine buchen können. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre aktuelle Gesundheitskarte / Versichertenkarte mit. Eine Überweisung wird nicht benötigt, kann jedoch wertvolle ergänzende Informationen beinhalten.

Erster Schritt in Richtung Psychotherapie ist die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Freie Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde werden für gesetzlich Versicherte bei Verfügbarkeit zentral über den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116 117, der entsprechenden App oder der Website vergeben. Privat Versicherte haben die Möglichkeit, freie Termine online über Jameda zu buchen. Sollte sich in der Psychotherapeutischen Sprechstunde die Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie ergeben, besteht die Möglichkeit Sie auf die Warteliste für einen Therapieplatz zu nehmen. Die Wartezeit beträgt in Abhängigkeit von Ihrer zeitlichen Flexibilität typischerweise zwischen drei und zwölf Monaten.

Gesetzlich Versicherte

Kosten einer Psychotherapie für privat Versicherte und Selbstzahler

Privat Versicherte können über Jameda online einen Termin buchen. Grundlage der Abrechnung der von mir erbrachten Leistungen stellt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dar. Grundlage für die Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle ist der für Sie gültige Versicherungstarif bzw. die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch das häufig notwendige Antragsverfahren genau geregelt. Manche Versicherungstarife erstatten alle durchgeführten Psychotherapiesitzungen, andere begrenzen die Anzahl an erstattungsfähigen Sitzung pro Jahr. Entscheidend dafür sind die für Sie gültigen Versicherungstarife und Vertragsbedingungen. Deshalb empfiehlt sich eine Abklärung der prinzipiellen Kostenübernahme im Vorfeld. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.

Kostenerstattung

.... über Ihre private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen (PKV) erstatten in der Regel die Kosten einer Psychotherapie nach dem jeweils geschlossenen Versicherungsvertrag bei staatlich approbierten Psychotherapeuten wenn ein Richtlinienverfahren wie die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie eingesetzt wird. Noch bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten Sie sich als Privatversicherte/r mit den für Sie gültigen Vertragsbedingungen bei Ihrer privaten Versicherung vertraut machen. Um Ärger wegen nicht übernommener Kosten und Wartezeiten zu vermeiden, empfehle ich Ihnen, sich im Vorfeld der Therapie persönlich an Ihre private Krankenversicherung zu wenden und die notwendigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie abzuklären.

.... über Ihre Beihilfestelle

Beihilfestellen erstatten ebenfalls in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung. Daher empfehle ich Ihnen, sich im Vorfeld der Therapie persönlich an Ihre Beihilfestelle zu wenden und die notwendigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie abzuklären.

Selbstzahler/in

Die Gründe, eine Psychotherapie selbst zahlen zu wollen, können vielfältig sein. Als Selbstzahler/in werden keine Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt. Darüber hinaus ist die Therapie nicht an Bewilligungskontingente der Krankenversicherung gebunden. Zwischen Ihnen als Selbstzahler/in und mir als Psychologischer Psychotherapeut Praxis wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Weitere Formalitäten sind für die Inanspruchnahme meiner Leistungen nicht notwendig.