Termine für gesetzlich Versicherte über die 116 117

Erster Schritt in Richtung Psychotherapie ist die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Freie Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde werden für gesetzlich Versicherte bei Verfügbarkeit zentral über den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116 117, der entsprechenden App oder der Website vergeben. Sollte sich in der Psychotherapeutischen Sprechstunde die Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie ergeben, besteht die Möglichkeit Sie auf die Warteliste für einen Therapieplatz zu nehmen. Die Wartezeit beträgt in Abhängigkeit von Ihrer zeitlichen Flexibilität typischerweise zwischen drei und zwölf Monaten. 

Psychotherapie ist eine Leistung, welche zu 100%, d.h. für Sie zuzahlungsfrei, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre aktuelle Gesundheitskarte / Versichertenkarte mit. Eine Überweisung wird nicht benötigt, kann jedoch wertvolle ergänzende Informationen beinhalten.

Privat Versicherte und Selbstzahlende können sich hier für die Vermittlungsstelle registrieren

Privat Versicherte und Selbstzahler können sich zunächst mittels unten stehendem Formular für die Vermittlungsstelle registrieren.

Grundlage der Abrechnung der erbrachten Leistungen stellt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dar. Grundlage für die Kostenerstattung durch die private Krankenversicherung oder die Beihilfestelle ist der für Sie gültige Versicherungstarif bzw. die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch das häufig notwendige Antragsverfahren genau geregelt. Manche Versicherungstarife erstatten alle durchgeführten Psychotherapiesitzungen, andere begrenzen die Anzahl an erstattungsfähigen Sitzung pro Jahr. Entscheidend dafür sind die für Sie gültigen Versicherungstarife und Vertragsbedingungen. Deshalb empfiehlt sich eine Abklärung der prinzipiellen Kostenübernahme im Vorfeld. Bei der Antragstellung unterstütze ich Sie gerne.

Als selbst zahlende Person werden keine Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt. Die Gründe, eine Psychotherapie selbst zahlen zu wollen, können vielfältig sein. Darüber hinaus ist die Therapie nicht an Bewilligungskontingente der Krankenversicherung gebunden. Zwischen Ihnen als selbst zahlende Person und mir als Psychologischer Psychotherapeut wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Weitere Formalitäten sind für die Inanspruchnahme meiner Leistungen nicht notwendig.