Erster Schritt in Richtung Psychotherapie ist die sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunde. Freie Termine für die Psychotherapeutische Sprechstunde werden für gesetzlich Versicherte bei Verfügbarkeit zentral über den Terminservice der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Rufnummer 116 117, der entsprechenden App oder der Website vergeben. Sollte sich in der Psychotherapeutischen Sprechstunde die Indikation für eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie ergeben, besteht die Möglichkeit Sie auf die Warteliste für einen Therapieplatz zu nehmen. Die Wartezeit beträgt in Abhängigkeit von Ihrer zeitlichen Flexibilität typischerweise zwischen drei und zwölf Monaten.
Psychotherapie ist eine Leistung, welche zu 100%, d.h. für Sie zuzahlungsfrei, von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin Ihre aktuelle Gesundheitskarte / Versichertenkarte mit. Eine Überweisung wird nicht benötigt, kann jedoch wertvolle ergänzende Informationen beinhalten.
Privat Versicherte und Selbstzahlende
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Da der Umfang der Kostenerstattung von Ihrem individuellen Versicherungstarif abhängt, empfiehlt sich eine frühzeitige Klärung mit Ihrem Kostenträger. Manche Tarife decken alle Sitzungen ab, andere begrenzen das jährliche Kontingent. Gerne unterstütze ich Sie beim notwendigen Antragsverfahren.
Für das Erstgespräch und die diagnostische Abklärung berechne ich die Leistungen gemäß den aktuellen Empfehlungen von BPtK und PKV:
1. Psychotherapeutische Sprechstunde: Für eine Sitzung von 50 Minuten Dauer werden zwei Einheiten der Ziffer 812 analog berechnet. Dies entspricht bei einem Steigerungssatz von 2,3 einem Betrag von 134,06 €.
2. Testdiagnostik: Zur weiteren Differenzialdiagnostik wird das orientierende Testverfahren nach Ziffer 857 berechnet (1,8-fach: 12,17 €).
3. Befundbericht: Zum Abschluss der Sprechstunde erhalten Sie einen kurzen schriftlichen Befundbericht (gemäß Ziffer 75), der die Diagnose sowie die weitere Behandlungsempfehlung zusammenfasst (2,3-fach: 17,49 €).
Selbstzahlende
Als Selbstzahler:in genießen Sie volle Diskretion: Es erfolgt keine Datenübermittlung an die Krankenkasse. Zudem sind wir an keine externen Bewilligungskontingente gebunden. Formal ist lediglich ein privater Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und mir erforderlich.
